Zugangsvoraussetzungen / Definition
<frmPruefZugangsvoraussetzung.htm>
Aufruf
Um Zugangsvoraussetzungen für Veranstaltungsabschnitte zu definieren, öffnen Sie die gleichnamige Registerkarte im Fenster Prüfungsordnung1 und klicken auf die Schaltfläche
. Zunächst müssen Sie die Zugangsvoraussetzungen definieren, um sie anschließend dem oder den Abschnitt(en) zuzuweisen.
Eine Zugangsvoraussetzung kann über folgende Funktionen definiert werden:
- eine Prüfungsleistung, die der Teilnehmer erbringen muss
- ein Anmeldepunkt, auf dem ein Teilnehmer angemeldet ist
- das Bestehen einer Berechnungsebene
- eine bestimmte Anzahl zu erreichender ECTS-Punkte
Definition von Zugangsvoraussetzungen
Aufbau
Über den Satztyp legen Sie fest, welcher Sachverhalt geprüft werden soll. Zur Auswahl stehen:
- Prüfungsleistung
- Anmeldepunkt
- Berechnung (-sebene)
- ECTS-Punkte
Die Auswahl der Bedingung richtet sich nach dem gewählten Satztyp:
|
Satztyp |
Bedingung |
|---|---|
|
Prüfungsleistung |
Teilgenommen, Bestanden |
|
Anmeldepunkt |
Teilgenommen, Absolviert |
|
Berechnung |
Bestanden |
|
ECTS-Punkte |
Zu erreichende ECTS-Punkte |
|
Satztyp |
Anzahl |
|---|---|
|
Prüfungsleistung |
Anzahl der teilgenommenen oder bestandenen Prüfungsleistungen |
|
Anmeldepunkt |
Teilgenommene AP (Tabelle Semester in Prüfungsleistungsübersicht) |
|
Berechnung |
Anzahl der zu bestehenden Berechnungsebenen |
|
ECTS-Punkte |
Zu erreichende ECTS-Punkte |
Hier hinterlegen Sie die zu erbringenden Prüfungsleistungen.
Geben Sie hier den Anmeldepunkt an, auf dem der Teilnehmer angemeldet sein muss. Dies kann bspw. ein vorangegangener Anmeldepunkt sein.
Wählen Sie hier aus Ihrer Notenfindung die Berechnungsebene, die der Teilnehmer bestehen muss.
